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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 23/21.VB-2   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 23/21.VB-2 (https://dejure.org/2021,8354)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.03.2021 - VerfGH 23/21.VB-2 (https://dejure.org/2021,8354)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. März 2021 - VerfGH 23/21.VB-2 (https://dejure.org/2021,8354)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 47/19

    Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen im Verfahren des

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 23/21
    Ein Beschwerdeführer ist danach gehalten, vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, und vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 18).

    In diesem Fall ist die Verfassungsbeschwerde insoweit gegenüber dem fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren subsidiär und unzulässig, es sei denn, der Verweis auf das Hauptsacheverfahren ist für den Beschwerdeführer unzumutbar (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 19 m. w. N.).

    Die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in den Fällen, in denen der geltend gemachten Grundrechtsverletzung im Hauptsacheverfahren abgeholfen werden kann, trägt der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung Rechnung, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen selbst gewähren und etwaige im Instanzenzug auftretende Fehler durch Selbstkontrolle beheben (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 19 m. w. N.).

    Dies ist etwa der Fall, wenn der Beschwerdeführer geltend macht, gerade durch die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt zu sein (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 20 m. w. N.).

    Schwere und unabwendbare Nachteile im Sinne des § 54 Satz 2 Var. 2 VerfGHG setzen einen besonders intensiven Grundrechtseingriff voraus, der auch bei späterem Erfolg eines Rechtsmittels nicht mehr beseitigt werden könnte, also irreparabel ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 22, und vom 23. November 2020 - VerfGH 179/20.VB-1, juris, Rn. 32).

    Das gilt auch für den Eilrechtsschutz (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 28).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - VerfGH 179/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die nordrhein-westfälische

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 23/21
    Schwere und unabwendbare Nachteile im Sinne des § 54 Satz 2 Var. 2 VerfGHG setzen einen besonders intensiven Grundrechtseingriff voraus, der auch bei späterem Erfolg eines Rechtsmittels nicht mehr beseitigt werden könnte, also irreparabel ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 22, und vom 23. November 2020 - VerfGH 179/20.VB-1, juris, Rn. 32).

    Dem Beschwerdeführer entsteht daher durch den Verweis auf den fachgerichtlichen Hauptsacherechtsweg kein (weiterer) Nachteil (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 23. November 2020 - VerfGH 179/20.VB-1, juris, Rn. 39).

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 23/21
    Der Strafgefangene muss Gelegenheit haben, vor Schaffung vollendeter Tatsachen eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2011 - 2 BvR 882/09, BVerfGE 128, 282 = juris, Rn. 63).
  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 23/21
    An einem Beruhen einer Entscheidung auf der Gehörsverletzung fehlt es, wenn eine - an sich womöglich begründete - Anhörungsrüge förmlich zurückgewiesen wird, das Gericht gleichzeitig aber in der Sache das Nachholungsverfahren durchführt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. September 2018 - 2 BvR 745/18, NJW 2019, 41 = juris, Rn. 62, 66; VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021- VerfGH 175/20.VB-1, juris, Rn. 21).
  • BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung des Antrags auf Erlaß einer

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 23/21
    Stellt ein Gefangener einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, so hat die Justizvollzugsanstalt den Antrag unverzüglich weiterzuleiten (§ 21 Abs. 1 Satz 2 StVollzG NRW), um dem Beschleunigungsgebot zu genügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 1993- 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92, NJW 1994, 3087 = juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 276/20

    Strafvollzug (Eilantrag eines Strafgefangenen auf Sonderausgang zu

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 23/21
    Wo die Dringlichkeit eines Eilantrages es erfordert, muss das angerufene Gericht, wenn es eine Stellungnahme der Gegenseite einholt, die für eine rechtzeitige Entscheidung erforderliche Zügigkeit der Kommunikation sicherstellen, indem es etwa für Übermittlungen per Fax sorgt, kurze Fristen setzt und benötigte Akten zeitnah beizieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. August 2020- 2 BvR 276/20, juris, Rn. 2 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 175/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens in

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 23/21
    An einem Beruhen einer Entscheidung auf der Gehörsverletzung fehlt es, wenn eine - an sich womöglich begründete - Anhörungsrüge förmlich zurückgewiesen wird, das Gericht gleichzeitig aber in der Sache das Nachholungsverfahren durchführt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. September 2018 - 2 BvR 745/18, NJW 2019, 41 = juris, Rn. 62, 66; VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021- VerfGH 175/20.VB-1, juris, Rn. 21).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 23/21
    Erst wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14, NJW-RR 2018, 694 = juris, Rn. 18 m. w. N.; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 9/20.VB-2, juris, Rn. 6, und vom 12. Mai 2020- VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 27).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 23/21
    Ein Beschwerdeführer ist danach gehalten, vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, und vom 12. November 2019 - VerfGH 47/19.VB-3, juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 26.01.2021 - 2 BvR 676/20

    Vollzug der Sicherungsverwahrung (Änderung der Aufschlusszeiten; Recht auf

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 23/21
    Ein Rechtsschutzinteresse für eine solche Klage besteht trotz Erledigung der Maßnahme unter anderem dann fort, wenn ein gewichtiger Grundrechtseingriff von solcher Art geltend gemacht wird, dass gerichtlicher Rechtsschutz dagegen typischerweise nicht vor Erledigungseintritt erlangt werden kann (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 2 BvR 676/20, juris, Rn. 31 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 24/20

    Verfassungsbeschwerde wegen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

  • BVerfG, 14.04.2016 - 2 BvR 695/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund materieller Subsidiarität

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 49/19

    Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Landtages Nordrhein-Westfalen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 73/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die in einem Zivilverfahren nach beiderseitiger

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 9/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Pflicht zur Zahlung von Rechtsanwaltshonorar

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 137/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung einer anwaltlichen

    Das gilt nicht nur für tatsächliches Vorbringen, sondern auch für Rechtsausführungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14, NJW-RR 2018, 694 = juris, Rn. 18; VerfGH NRW, Beschluss vom 23. März 2021 - VerfGH 23/21.VB-2, juris, Rn. 23: "Tatsachen- und Rechtsausführungen").

    Zwar ist anerkannt, dass Gehörsverstöße im Anhörungsrügeverfahren geheilt werden können, wenn das Gericht den gerügten Verstoß durch Ausführungen zur Rechtslage im Beschluss über die Anhörungsrüge beseitigt, indem es Vorbringen erstmals zur Kenntnis nimmt und bescheidet (siehe VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 29/20.VB-1, juris, Rn. 23 m. w. N., und vom 23. März 2021 - VerfGH 23/21.VB-2, juris, Rn. 28).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 33/24

    Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen

    Das wäre aber darzulegen gewesen, weil die Verfassungsbeschwerde nach dem Grundsatz der Subsidiarität nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 23. März 2021 - VerfGH 23/21.VB-2, juris, Rn. 16 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 110/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein familiengerichtliches Kindschaftsverfahren

    Ein Beschwerdeführer ist danach gehalten, vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (VerfGH, Beschlüsse vom 23. März 2021 - VerfGH 23/21.VB-2, juris, Rn. 16, m. w. N., und vom 29. November 2022 - VerfGH 6/22.VB-3, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 146/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen

    aa) Wegen § 54 Satz 1 VerfGHG und der darin zum Ausdruck kommenden Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist der Beschwerdeführer gehalten, vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 23. März 2021 - VerfGH 23/21.VB-2, juris, Rn. 16, m. w. N.).

    Die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in den Fällen, in denen der geltend gemachten Grundrechtsverletzung im Hauptsacheverfahren abgeholfen werden kann, trägt der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung Rechnung, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen selbst gewähren und etwaige im Instanzenzug auftretende Fehler durch Selbstkontrolle beheben (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 23. März 2021 - VerfGH 23/21.VB-2, juris, Rn. 17, m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 67/23

    Verfassungsbeschwerde wegen Vergütungsansprüche aus einem Rechtsanwaltsvertrag

    Erst wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14, NJW-RR 2018, 694 = juris, Rn. 18, m. w. N.; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 23. März 2021 - VerfGH 23/21.VB-2, juris, Rn. 23, und vom 4. Juli 2023 - VerfGH 39/23.VB-3, juris, Rn. 9, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 40/21
    Insbesondere der vorläufige Rechtsschutz im Eilverfahren hat so weit wie möglich der Schaffung vollendeter Tatsachen zuvorzukommen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 23. März 2021 - VerfGH 23/21.VB-2, juris, Rn. 30 m. w. N.).

    Aus Art. 19 Abs. 4 GG ergeben sich dabei für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 23. März 2021 - VerfGH 23/21.VB-2, m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 45/23

    Verfassungsbeschwerde wegen zivilrechtlicher Ansprüche nach einem Verkehrsunfall

    Erst wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14, NJW-RR 2018, 694 = juris, Rn. 18, m. w. N.; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 23. März 2021 - VerfGH 23/21.VB-2, juris, Rn. 23, und vom 4. Juli 2023 - VerfGH 39/23.VB-3, juris, Rn. 9, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 48/22

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein selbstständiges Beweisverfahren in einer

    Erst wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 23. März 2021 - VerfGH 23/21.VB-2, juris, Rn. 23, und vom 28. März 2023 - VerfGH 105/22.VB-3, juris, Rn. 9, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.07.2023 - VerfGH 39/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein Ablehnungsverfahren gegen einen

    Erst wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14, NJW-RR 2018, 694 = juris, Rn. 18, m. w. N.; VerfGH NRW, Beschluss vom 23. März 2021 - VerfGH 23/21.VB-2, juris, Rn. 23, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 106/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzforderungen aus einem Verkehrsunfall

    Erst wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14, juris, Rn. 18, m. w. N.; VerfGH NRW, Beschluss vom 23. März 2021 - VerfGH 23/21.VB-2, juris, Rn. 23, m.w.N.).
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